Produkte der Wappenkommission

Überprüfung von eingereichten Wappen


Überprüfung der eingereichten Unterlagen (Archiv-Auskünfte, Familien-Genealogien, Stammbäume etc.) auf:
  1. Genealogische Plausibilität
  2. Berechtigung zur Führung des beanspruchten Wappens
  3. Übereinstimmung des vorgelegten Wappens mit den Grundsätzen der Heraldik
Bei positivem Überprüfungsergebnis:
  1. Blasonierung / Protokollierung des Wappens
  2. zusätzlich gegen Aufpreis, falls gewünscht (vgl. Tarif-Tabelle): Deponierung beim zuständigen Staatsarchiv
Bei unklarer Quellen- oder Sachlage:
  • Abklärungen durch die Wappenkommission selbst
  • Extern anfallende Gebühren für Archiv- und Quellenrecherchen werden separat verrechnet ( vgl. Tarif-Tabelle)
Bei negativem Überprüfungsergebnis:
  • Empfehlung an den Petenten, eine Wappen-Brisur oder eine Neuschöpfung ins Auge zu fassen

Wappensuche

Ist dem Antragsteller kein ihm zugehöriges Familienwappen bekannt, führt die Wappenkommission bei Vorliegen eines entspr. Auftrags die notwendigen Quellen- und Archiv-Recherchen durch. Diese Recherchen finden in der Regel ausschliesslich auf dem Korrespondenzweg statt. Dabei extern anfallende Gebühren für Archiv- und Quellenrecherchen werden separat verrechnet (vgl. Tarif-Tabelle).

Bei positivem Suchergebnis:
  1. Blasonierung / Protokollierung des Wappens
  2. zusätzlich gegen Aufpreis, falls gewünscht (vgl. Tarif-Tabelle):
  3. Wappenbestätigung, auf Wunsch mit farbiger Reinzeichnung

Bei negativem Suchergebnis:
 
  • Empfehlung an den Petenten, eine Neuschöpfung ins Auge zu fassen
  • Teilweise (Brisur) oder vollständige Neuschöpfung von Vollwappen oder einfachen Wappen

Brisur

Ist aufgrund der genealogisch-heraldischen Quellen zwar die Zugehörigkeit zu einem Familienstamm herleitbar, nicht aber zu einem archivalisch belegten Wappenträger, oder sind verschiedene Wappen derselben Familie bekannt, ohne dass der Antragsteller einen direkten Bezug zum einen oder anderen Wappen nachzuweisen in der Lage ist, kann die Wappenkommission unter strengen Auflagen eine Brisur empfehlen, d.h. eine Wappengestaltung unter Anlehnung an existierende Wappen, aber unter signifikanter Abänderung von Form und Farbe.

Neuschöpfung

Kann kein dem Antragsteller zugehöriges Wappen gefunden werden, erarbeitet die Wappenkommission Vorschläge für ein neues Wappen. Diese entstehen stets im engen Kontakt mit dem Antragsteller, um in der Wappengestaltung sowohl seinen persönlichen Wünschen wie auch beispielsweise beruflichen o.ä. Familientraditionen gerecht werden zu können.

Bei Brisur und Neuschöpfung definiert der Wappenträger den Kreis derjenigen des engeren oder weiteren Familienkreises, welche zur Führung des Wappens berechtigt sein sollen. Zwei Varianten sind die Regel:
  • Der Wappenträger und seine eigenen Nachkommen
  • Der Wappenträger sowie seine Geschwister und alle Nachkommen

Blasonierung / Protokollierung

Jedes behandelte und blasonierte Wappen wird mindestens bei der Wappenkommission selbst protokolliert (mit Kopie an den Antragsteller). Der Protokolleintrag enthält zwingend die notwendigen Personaldaten des Wappenträgers und die Wappenblasonierung; ausserdem werden fallweise aufgeführt:
  • verwendete Quellen
  • Anmerkungen zum Überprüfungs-Prozess
  • Bei Brisur und Neuschöpfung: Definition des Berechtigten-Kreises
  • Falls Deponierung gewünscht: Liste der Archive, bei denen das Wappen deponiert wird
Das Protokoll der abschliessenden Sitzung mit Blasonierung des Wappens dient als Wappenbestätigung.

Deponierung

Auf Wunsch wird das Wappen beim zuständigen Landes- oder Staatsarchiv deponiert. Eine Deponierung bei weiteren Archiven (Stadtarchiv, Gemeindearchiv etc.) ist möglich.
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