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Wegleitung für Zunftvertreter

Im Interesse einer zügigen Abwicklung der Sitzungen der Wappenkommission (WAKO) ist eine gute Vorbereitung durch den Zunftvertreter unabdingbar.
In der Regel tritt der Zunftvertreter nach Aufnahmen von Neuzünftern mit der WAKO in Kontakt. Als erstes stellt er fest, ob eine Wappenprüfung notwendig ist: für neu aufgenommene Söhne von Zünftern mit Wappen, die früher schon von der WAKO behandelt worden sind, ist keine Wappenprüfung notwendig. Da diese Wappenprüfung schon Generationen zurückliegen kann, empfiehlt sich eine vorgängige Anfrage bei der WAKO ausserhalb des Sitzungsrhythmus.
Ist eine Wappenprüfung oder Neuschöpfung notwendig, sind die nachfolgenden Punkte zu beachten.

Aufgaben des Zunftvertreters und Vorgehen

  1. Der Zunftvertreter ist für die vollständige und sorgfältige Ausfüllung der Karteikarte verantwortlich. Er unterstützt die Zünfter dabei mit Rat. Insbesondere sind die Einbürgerungsangaben der Familie unerlässlich (siehe unten).
  2. In Zweifelsfällen wird eine Vorabklärung beim Staats- oder Stadtarchiv im Kanton des frühesten bekannten Bürgerorts empfohlen.
  3. Besondere bei Neuschöpfungen mit dem Zünfter anfallende vorbereitende Abklärungen:
    1. Wem wird die Berechtigung zur Wappenführung erteilt? (Nur direkte Nachkommen? Auch Brüder, Cousins und deren Nachkommen ?)
    2. Erstellen einer offiziellen Wappenbestätigung (Dokument) erwünscht?
    3. Registrierung des Wappens im Staatsarchiv und/oder Gemeindearchiv des Bürgerorts erwünscht?
    4. Gestaltungswünsche bei einer Neuschöpfung erfragen
  4. Der Zunftvertreter meldet sich bei der Meldestelle für einen Termin bei der Wako an, sobald die Nachforschungen vollständig oder erschöpft sind und reicht die zugehörigen Karteikarten und weiterführenden Unterlagen ein. Er meldet die Anzahl, Art der Anliegen (Wappenprüfung oder Neuschöpfung) und Teilnehmende an, um eine Terminplanung der Sitzung zu ermöglichen. Eine Terminbestätigung erfolgt innert Tagen. Ändert die Anzahl der vorzutragenden Fälle, ist die Meldestelle zu informieren.
  5. Der Zunftvertreter kann sich über die Agenda auf der Website unter Termine informieren. Sollten vier Tage vor der Sitzung nicht genügend Fälle zur Behandlung vorliegen, behält sich die WAKO die Absage des Termins vor.
  6. Der Zunftvertreter (oder Zünfter) präsentiert das Anliegen der WAKO. Interessierte traktandierte Zünfter sind willkommen, bei Neuschöpfungen ist deren Anwesenheit ausdrücklich empfohlen. Ausnahmen sind nach vorgängiger Absprache mit der Meldestelle möglich.
  7. Die Ausfertigung des Wappentäfeli bzw. die Reinzeichnung wird durch den Zunftvertreter oder den Wappenträger in Auftrag gegeben. Die WAKO nimmt weder Einfluss noch macht sie Auflagen auf die Wahl des ausführenden Heraldikers oder Wappenmalers.
  8. Die Zunftvertreter sind für die anschliessende Zustellung aller ausgefertigten Wappen in digitaler Form (JPG mit mindestens 300 dpi) an die WAKO verantwortlich

Präsentation der Anliegen vor der WAKO

Diese erfolgt grundsätzlich mündlich durch den Zunftvertreter oder durch den anwesenden Zünfter:
  1. Name, Vorname
  2. Geburtstag
  3. Heimatort
  4. weitere Angaben gemäss Karteikarte
 
Wurde ein Anliegen schon früher behandelt, so sind die entsprechenden Protokollauszüge vorzulesen.
 
Das Mitbringen von Unterlagen ist erwünscht, die Anfertigung von Kopien ist nicht nötig. Für die Präsentation von Unterlagen steht ein Beamer zur Verfügung (USB-Stick genügt).
 
Anliegen werden grundsätzlich nur im Plenum bearbeitet. Die vorgängige Zustellung von Unterlagen per e-mail/Post wird begrüsst. Ungeachtet einer allfälligen vorgängigen Zustellung von Unterlagen führt der Zunftvertreter im obenerwähnten Sinne durch diese hindurch.

Bemerkungen zur Karteikarte

Dokumentation

In unproblematischen Fällen ist der Beizug einer heraldischen Fachinstitution nicht unbedingt nötig. Staats- und Gemeindearchive (neue und frühere Bürgerorte!) sind im Allgemeinen sehr hilfsbereit. Für Antragsteller, die selbst auf die Spurensuche gehen wollen, empfiehlt die WAKO folgende Zugriffsmöglichkeiten, die in der Zentralbibliothek sowie im Staats- oder Stadtarchiv Zürich zur Verfügung stehen:
Stadt Zürich
Stadtarchiv
Neumarkt 4
Haus zum unteren Rech
8001 Zürich

T +41 44 415 16 46
http://www.stadt-zuerich.ch/stadtarchiv

 
 
(überarbeitet Oktober 2022)